In nur 3 Schritten
Nachdem das Formular ausgefüllt wurde, wird eine Bestätigungs-E-Mail versendet in der das weitere Vorgehen erläutert ist.
Sofern wir die Ermächtigung zur Anfrage der SCHUFA-Auskunft erhalten haben, wird diese vor der Wohnungsbesichtigung abgefragt.
Die Daten werden 3 Monate gespeichert und dann gelöscht. Kurz vor Ablauf der Frist erhälst du eine E-Mail, um die Frist auf weitere 3 Monate zu verlängern.